Die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Maaß orientiert sich überwiegend an privaten Mandatsverhältnissen und ist eine auf das Ehe- und Familienrecht, Sozialrecht und Mietrecht ausgerichtete Kanzlei.

Der Aufgabenbereich im Rahmen des Ehe u. Familienrechts (national/international) umfasst u.a.:
 

  • die Beratung vor und nach der Eheschließung sowie die Erstellung von Eheverträgen und von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
     
  • die Ehescheidung, einschließlich der Folgesachen Eltern- u. Kindesunterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge und das Umgangsrecht.
     
  • die Durchsetzung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten.

 


Im Sozialrecht:
 

  • die Sozialversicherungen und Arbeitsförderung
     
  • die soziale Entschädigung und Versorgung
     
  • die sozialen Hilfen (z.B.: Grundsicherung, Sozialhilfe)
     
  • die soziale Förderung (z.B. :Ausbildungsförderung, Kinder- Erziehungs-Wohngeld)

 


 

Rechtsanwaltskanzlei Stephan Maaß | info@rakanzlei-maass.de/ Tel: 036208-243916

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