Die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Maaß orientiert sich überwiegend an privaten Mandatsverhältnissen und ist eine auf das Ehe- und Familienrecht, Sozialrecht und Mietrecht ausgerichtete Kanzlei.
Der Aufgabenbereich im Rahmen des Ehe u. Familienrechts (national/international) umfasst u.a.:
die Beratung vor und nach der Eheschließung sowie die Erstellung von Eheverträgen und von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
die Ehescheidung, einschließlich der Folgesachen Eltern- u. Kindesunterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge und das Umgangsrecht.
die Durchsetzung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten.
Im Sozialrecht:
die Sozialversicherungen und Arbeitsförderung
die soziale Entschädigung und Versorgung
die sozialen Hilfen (z.B.: Grundsicherung, Sozialhilfe)
die soziale Förderung (z.B. :Ausbildungsförderung, Kinder- Erziehungs-Wohngeld)
Rechtsanwaltskanzlei Stephan Maaß | info@rakanzlei-maass.de/ Tel: 036208-243916